Profitiere als Mitglied unseres Versorgungswerks von umfangreichen Leistungen und niedrigeren Beiträgen.
Vor allem die Anfangsphase deiner Selbstständigkeit ist von Unsicherheiten geprägt. Da benötigst du eine günstige private oder gesetzliche Krankenversicherung, auf welche du dich ich verlassen kannst, die alle wichtigen Kosten abdeckt, aber gleichzeitig bezahlbar bleibt.
Leistungen für deine Gesundheit – inklusive Rabatt.
Bei Fragen zu deiner Krankenversicherung sind wir per E-Mail und Telefon für dich erreichbar.
Vergleichbare Leistungen in der Krankenversicherung erhältst zu den besten Konditionen.
Wir arbeiten nur mit den besten und sichersten Unternehmen zusammen.
Wir finden für dich Tarife, welche möglichst lange beitragsstabil sind.
Hast du dich nach Gespräch mit unseren Spezialisten für eine Krankenversicherung entscheiden, geht die Beantragung einfach und schnell.
Übernimmst du auch selbst Verantwortung für deine Gesundheit, wird sich das im Beitrag bemerkbar machen.
Ein Auszug der wichtigsten Mindest(!)Leistungen.
Versichert sind allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Belegarzt)
Bei einer Erstbehandlung durch den Hausarzt sind 100 % der Kosten erstattungsfähig, bei Erstbehandlung durch einen Facharzt 80 % der Kosten..
ls Zahnbehandlungen zählen z. B. Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen. Es werden 80 % des Rechnungsbetrages für Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen übernommen.
Erstattungsfähig sind zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierunter fällt z. B. eine erweiterte Krebsvorsorge.
Fragen und Antworten zur Krankenversicherung für Selbstständige.
Jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen.
Als Selbstständiger hast du die Wahl, ob du freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein möchtest oder dich einer privaten Krankenversicherung anschließen willst. Wenn du schon selbstständig bist und die Versicherung wechseln möchtest, solltest du beachten, dass du dir zunächst die Aufnahmebescheinigung der HanseMerkur sicherst. Danach gilt es, Kündigungsfristen und Wartezeiten zu beachten.
Wenn du eine Selbstständigkeit planst, solltest du dies rechtzeitig bei der gesetzlichen Krankenkasse anzeigen. Wenn du austreten möchtest, kannst du unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die private Krankenversicherung für Selbstständige wechseln.
Kein Arbeitgeberzuschuss mit Ausnahme der Künstlersozialkasse.
In einem Angestelltenverhältnis muss sich der Arbeitgeber an deinem Krankenversicherungsbeitrag beteiligen. Als Selbstständiger bist du dein eigener Chef, weshalb du keine Zuschüsse erhältst. In den meisten Berufsfeldern musst du daher den vollen Beitrag zur Krankenversicherung selbst tragen.
Eine Ausnahme bildet die Künstlersozialkasse. Sie sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung einen ähnlichen Schutz wie angestellte Arbeitnehmer genießen. Die Künstlersozialkasse ist selbst kein Leistungsträger, sondern stockt Ihre Sozialversicherungsbeiträge wie ein Arbeitgeber zu 50 % auf. Dies gilt auch für die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige. Die Regelung ist hierbei die gleiche, die auch für den Arbeitgeberzuschuss zugrunde gelegt wird.
Wenn Sie selten Leistungen in Anspruch nehmen
Die Krankenversicherung bestimmt in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige jedes Jahr einen Betrag für die Beitragsrückerstattungen. Dieser wird auf Basis des Geschäftsergebnisses kalkuliert und ist überschussabhängig. Der festgelegte Betrag ist daher für alle Tarife gleich und unabhängig von dem gewählten Selbstbehalt. Zudem erhältst du einen Gesundheitsrabatt von 10 % auf den Beitrag deines Tarifes, wenn deine Werte bei regelmäßigen Gesundheits-Checks im Normbereich liegen..
Keine Gehaltsgrenze für den Wechsel
Anders als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer musst du als Selbstständiger keine Gehaltsgrenze beachten, um von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Ihr erster Ansprechpartner in allen Fällen
Bei ambulanten Behandlungen gilt das sogenannte Primärarztprinzip. In diesem Fall hast du einen Ansprechpartner, an den du dich in Gesundheitsfragen zuerst wendest. In der Regel ist das dein Hausarzt, da er dich schon lange kennt. In vielen Fällen kann er dich ausreichend behandeln oder beraten. Als Primärärzte im Sinne des Prinzips gelten Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. praktische Ärzte, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, Fachärzte für Frauenheilkunde (Gynäkologen), Augenheilkunde sowie Kinderheilkunde.
dein Primärarzt entscheidet, ob ein Facharzt hinzugezogen werden soll. Die Behandlungskosten trägt die Krankenversicherung vollständig, wenn der Primärarzt die Erstbehandlung übernommen hat.
Entscheidest du dich direkt einen Facharzt zu konsultieren, dann übernimmt die Krankenversicherung die Kosten zu 80 %. Wenden du dich während dieser Behandlung auch an einen Primärarzt, übernimmt die Krankenversicherung ab diesem Zeitpunkt eventuell folgende Facharztbesuche zu 100 %.
Alterungsrückstellung, wegfallende Selbstbeteiligung und Beitragsreduzierung.
Damit die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter bezahlbar bleiben, solltest du in eine sogenannte Alterungsrückstellung einzahlen.
Diese wird aus Beitragseinnahmen gebildet. Es werden in den frühen Jahren der Versicherung, also während deiner Selbstständigkeit, etwas höhere Beiträge angesetzt, als sie den tatsächlichen Versorgungskosten entsprechen. Die Rücklagen werden verzinslich angespart und dafür genutzt, um dir geringere Beiträge im Alter anzubieten..
Dann füll gerne das Formular aus wir melden uns bei dir.