Profitiere als Versorgungswelt Mitglied in deiner Krankenversicherung von besseren Leistungen und/oder niedrigeren Beiträgen.
Vor allem die Start- und Aufbauphase deiner Selbstständigkeit ist von Unsicherheiten geprägt. Da benötigst du eine günstige private oder gesetzliche Krankenversicherung, auf welche du dich verlassen kannst, die alle wichtigen Kosten abdeckt, aber gleichzeitig bezahlbar bleibt.
Leistungen für deine Gesundheit – inklusive Rabatt.
Bei Fragen zu deiner Krankenversicherung sind unsere Partner per E-Mail und Telefon für dich erreichbar.
Vergleichbare Leistungen in der Krankenversicherung erhältst du bei unseren Partnern zu den besten Konditionen.
Wir arbeiten im Bereich Krankenversicherung mit den besten und sichersten Unternehmen zusammen.
Wir finden für dich Tarife, welche möglichst lange beitragsstabil sind, also auch im Alter noch bezahlbar bleiben.
Hast du dich für eine Krankenversicherung entschieden, geht die Beantragung einfach und schnell.
Übernimmst du auch selbst Verantwortung für deine Gesundheit, reduziert sich dein Beitrag.
Ein Auszug der wichtigsten Mindestleistungen.
Versichert sind allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Belegarzt)
Bei einer Erstbehandlung durch den Hausarzt sind 100 % der Kosten erstattungsfähig, bei Erstbehandlung durch einen Facharzt 80 % der Kosten.
Zahnbehandlungen werden zu 100% übernommen. Zahnersatz (Inlays, Kronen, Brücken usw.) wird zu 80% übernommen.
Erstattungsfähig sind zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Bspw. eine Krebsvorsorge.
Fragen und Antworten zur Krankenversicherung für Selbstständige.
In der Selbstständigkeit hast du die Wahl, ob du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein möchtest oder dich privat krankenversichern möchtest.
Wenn du bereits selbstständig bist und deine private Krankenversicherung wechseln möchtest, solltest du beachten, dass du dir zunächst die Aufnahmebescheinigung der neuen Versicherung ausstellen lässt. Danach gilt es ggf. auch noch Kündigungsfristen und Wartezeiten zu beachten.
Wenn du eine Selbstständigkeit planst und aktuell gesetzlich versichert bist, solltest du dies rechtzeitig bei deiner gesetzlichen Krankenkasse anzeigen. Wenn du austreten möchtest, kannst du unter Einhaltung der Kündigungsfrist dann mit Gründung in die private Krankenversicherung wechseln.
In einem Angestelltenverhältnis beteiligt sich der Arbeitgeber an deinem Krankenversicherungsbeitrag. Als Selbstständiger bist du aber dein eigener Chef, weshalb du keine Zuschüsse erhältst. In den meisten Branchen zahlst du deshalb den vollen Beitrag zur Krankenversicherung.
Eine Ausnahme bildet die Künstlersozialkasse. Sie sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung einen ähnlichen Status wie angestellte Arbeitnehmer genießen. Die Künstlersozialkasse stockt deine Versicherungsbeiträge wie ein Arbeitgeber zu 50 % auf. Auch die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung bestimmt jedes Jahr einen Betrag für Beitragsrückerstattungen. Dieser wird auf Basis des Geschäftsergebnisses kalkuliert und ist überschussabhängig. Der festgelegte Betrag ist daher für alle Tarife gleich und unabhängig von dem gewählten Selbstbehalt. Bei unseren Partnern kannst du zusätzlich auch einen Gesundheitsrabatt von 10 % auf den Beitrag deines Tarifs erhalten, wenn deine Werte bei regelmäßigen Gesundheits-Checks im Normbereich liegen.
Anders als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer musst du in der Selbstständigkeit keine Gehaltsgrenze beachten, um von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Bei ambulanten Behandlungen gilt das sogenannte Primärarztprinzip. In diesem Fall hast du einen Ansprechpartner, an den du dich in Gesundheitsfragen zuerst wenden solltest. In der Regel ist das dein Hausarzt, da er dich schon lange kennt. In vielen Fällen kann er dich bereits ausreichend behandeln oder beraten.
Dein Primärarzt entscheidet dann, ob ein Facharzt hinzugezogen werden soll. Die Behandlungskosten trägt die Krankenversicherung i. d. R. vollständig, wenn der Primärarzt die Erstbehandlung übernommen hat. Entscheidest du dich direkt einen Facharzt zu konsultieren, dann übernimmt die Krankenversicherung die Kosten i. d. R. zu 80 %.
Damit deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter bezahlbar bleiben, solltest du in eine sogenannte Alterungsrückstellung einzahlen.
Diese wird aus Beitragseinnahmen gebildet. Es werden in den frühen Jahren der Versicherung, also während deiner Selbstständigkeit, etwas höhere Beiträge angesetzt, als sie den tatsächlichen Versorgungskosten entsprechen.
Die Rücklagen werden verzinslich angespart und dafür genutzt, um dir geringere Beiträge im Alter anzubieten..
Wenn du weitere Informationen zur Krankenversicherung möchtest, welche die Partner von Versorgungswelt anbieten, dann füll gerne das Formular aus wir melden uns zeitnah bei dir.