Gibt es eine Rentenversicherungspflicht im Handwerk?
Absicherung

Gibt es eine Rentenversicherungspflicht im Handwerk?

René Wendler
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April 12, 2024

In Deutschland gibt es für bestimmte Gruppen innerhalb des Handwerks tatsächlich eine Rentenversicherungspflicht. Diese Rentenversicherungspflicht betrifft vor allem selbstständige Handwerker, die in die Anlage A der Handwerksordnung eingetragene Berufe ausüben. Sie müssen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern. Die Regelung soll sicherstellen, dass selbstständige Handwerker im Alter abgesichert sind. Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung umfasst allerdings nicht alle Handwerksberufe und es gibt bestimmte Bedingungen und Ausnahmen.

Selbstständige Handwerker müssen sich nach der Eintragung in die Handwerksrolle bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Die Versicherungspflicht dauert mindestens 18 Jahre. Nach dieser Zeit haben Handwerker die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Allerdings entscheiden sich viele Handwerker dafür, weiterhin Beiträge zu zahlen, um ihre Rentenansprüche zu erhöhen.

Es gibt zudem bestimmte Voraussetzungen und Grenzen für die Rentenversicherungspflicht, sowie Möglichkeiten zur Befreiung für bestimmte Personengruppen. Für weitere Informationen oder Rückfragen zu diesem Thema stehen dir unsere Partner im Rahmen deiner Versorgungswelt Mitgliedschaft gerne zur Verfügung.

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